KINDERSCHUTZ - UNSERE HALTUNG
Gewalt an Kindern ist einerseits ein psychosoziales Problem.
Dass Eltern Gewalt anwenden, kann mit Persönlichkeitsmerkmalen der Eltern, zum Beispiel mangelnder Feinfühligkeit, aber auch mit Hassgefühlen zu tun haben. Es kann an fehlendem Wissen über die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen liegen oder auch mit besonderen Krisensituationen zusammenhängen, in denen Eltern nicht mehr in der Lage sind, ihre Wut zu kontrollieren.
Gewalt an Kindern ist auch eine Straftat.
Strafverfolgung ist in bestimmten Fällen sinnvoll, um die Betroffenen oder andere mögliche Opfer zu schützen. Auch ist vielen Opfern von Gewalt eine Verurteilung der Täter wichtig – aber dafür sind andere zuständig.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, betroffene Kinder/Jugendliche und ihre Bezugspersonen dabei zu unterstützen, einen Weg durch die Krise und die Zeit danach zu finden, der für die Betroffenen am besten passt und in Richtung wiedergewonnener Stabilität führt. Wichtig ist uns, dass das Gefühl von Ausgeliefertsein, die Hilflosigkeit, der Schmerz möglichst durchbrochen werden und die Betroffenen wieder Kontrolle und Selbstbestimmung erleben können.
Bei Gewalt gegen Kinder liegt jedenfalls ein Ungleichgewicht vor.
Kinder sind abhängig von ihren Eltern, schwächer, machtloser. Sie bedürfen daher der Hilfe von Außen. Kinder, die Gewalt erfahren haben, benötigen umfassende Unterstützung. Ihnen bieten wir Beratung, Diagnostik, klinisch-psychologische Behandlung und Psychotherapie an, um das Erlebte einordnen und verarbeiten zu können.
Wir versuchen auch, Gewalttäter*innen zu verstehen.
Das heißt nicht, dass wir Gewalt entschuldigen. Gewalttätige Eltern brauchen mutige Konfrontation, aber auch Hilfe, um ihrer elterlichen Aufgabe gerecht werden zu können.
Kinder und Eltern sollen in der Bewältigung ihrer belastenden Erfahrungen gestärkt werden.
Unsere Beratungsgespräche und Psychotherapien unterliegen der therapeutischen Verschwiegenheitspflicht. Das heißt, wir geben von den besprochenen Inhalten nichts an Dritte weiter. Wenn gesetzliche Bestimmungen uns jedoch dazu zwingen, Mitteilungen an die Kinder- und Jugendhilfe oder Anzeigen bei der Polizei zu erstatten oder Auskünfte im Rahmen von Ermittlungen im Auftrag von Staatsanwaltschaft oder von Gerichten (Familien- und Jugendgerichtshilfe) zu erteilen, werden die betroffenen Klient*innenauf jeden Fall zuvor davon in Kenntnis gesetzt.
UNSERE ANGEBOTE SIND KOSTENLOS UND VERTRAULICH

Wenn Sie bei uns anrufen, erreichen Sie direkt eine(n) unserer Mitarbeiter*innen.
MO 10-12, 16-18 Uhr
DI 14-16 Uhr
MI, DO 10-12, 14-15 Uhr
FR 10-12 Uhr
Tel. 01-526 18 20

Oder schreiben Sie uns ein Mail:
beratung@kinderschutzzentrum.wien